Jugendfeuerwehr

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Unsere Ausbildungszeiten*:

Jeden Montag
von 18:00 bis 20:00 Uhr
(Ausgenommen hiervon sind Schulferien und Feiertage)
Unser regelmäßiger Treffpunkt*:

Feuerwehrgerätehaus
Daniel-Bonin-Straße 5
64372 Ober-Ramstadt / Rohrbach
Jugendfeuerwehr - Was tun bei Krankheit?



Hier die wichtigsten sehr allgemeinen Regeln:
 
  1. Wer sich krank fühlt, bleibt zu Hause.
  2. Wer möchte darf selbstverständlich einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
  3. Einhaltung von allgemeinen Hygienemaßnahmen (Basishygiene, Händewaschen, Niesen/Husten in die Armbeuge).

In Pandemischen Situationen können stricktere Vorgaben seitens der Feuerwehren für den Feuerwehrdienst erlassen werden, um die Einsatzkräfte zu schützen und die Einsatzbereitschaft aufrecht erhalten zu können. Diese Maßnahmen können auch Auswirkungen auf den Unterrichte und Übungen der Jugendfeuerwehr haben.

Dienstplan 2023

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DatumTagUhrzeitThemaU/P
4. Sep.Mo18:00 - 20:00FahrzeugkundeP
11. Sep.Mo18:00 - 20:00FWDV 3P
18. Sep.Mo18:00 - 20:00Absicherung von EinsatzstellenP
25. Sep.Mo18:00 - 20:00Wasserentnahme offenes GewässerP
2. Okt.Mo18:00 - 20:00Technische HilfeleistungP
9. Okt.Mo18:00 - 20:00Ausleuchten von EinsatzstellenP
16. Okt.Mo18:00 - 20:00AbschlussübungP
30. Okt.Mo18:00 - 20:00KürbisschnitzenU
6. Nov.Mo18:00 - 20:00Organisation der FeuerwehrU
13. Nov.Mo18:00 - 20:00BastelnU
20. Nov.Mo18:00 - 20:00Wasserführende ArmaturenU
27. Nov.Mo18:00 - 20:00SprechfunkU
4. Dez.Mo18:00 - 20:00Brennen und LöschenU
11. Dez.Mo18:00 - 20:00Kochen / BackenU
18. Dez.Mo18:00 - 20:00WeihnachtsfeierU


  • Weitere Termine und spezielle Veranstaltungen werden gesondert bekannt gegeben.
  • Übungen und Unterrichte können mit anderen Jugendfeuerwehren, und in anderen Stadtteilen durchgeführt werden.
  • Kurzfristige Änderungen und Austausch von Themen, z.B. Wetter-bedingt, sind vorbehalten.
  • Zu allen Terminen und Veranstaltungen ist dem Wetter und der Unfallverhütungsvorschrift entsprechende Kleidung zu tragen.
  • Die Unfallverhütungsvorschriften, DGUV Vorschrift 39 "Feuerwehren" und GUV-V C53 "Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren", werden an den jeweiligen Terminen themenspezifisch unterwiesen.
*Änderungen sind vorbehalten. Abweichungen werden gesondert bekannt gegeben.

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